Förderprogramm „Digital jetzt“ für Digitalisierungsvorhaben in Apotheken
Die Digitalisierungswelle fordert von Apotheken finanzielles Engagement. Die Ausstattung der Apotheke mit digitalen Technologien ist kostspielig, zudem müssen die Mitarbeiter qualifiziert werden. Das Förderprogramm „Digital jetzt” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt genau an dieser Stelle mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Gefördert werden Technik und Mitarbeiterqualifizierung
Ansprechpartner für das Förderprogramm „Digital jetzt” ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e.V. des DLR-Projektträgers für Gesellschaft, Innovation und Technologie in Bonn. Die Anträge dafür werden unter digitaljetzt-portal.de entgegengenommen. Das Förderprogramm richtet sich an Betriebe ab 3 bis 499 Mitarbeiter und besteht aus zwei Modulen:
Modul 1 – Digitale Technologien: Zur Vernetzung von Apotheken intern wie extern wird entsprechende Hardware und Software benötigt. Dazu gehören z. B. die Entwicklung daten- und mediengestützter Geschäftsmodelle, die Einführung von Cloud-Anwendungen, der Umgang mit Big Data und die Integration künstlicher Intelligenz in Arbeitsprozessen. Die dafür erforderlichen Investitionen und betrieblichen Anpassungen sowie die Entwicklung neuer Prozesse werden im Rahmen des Fördermoduls 1 bezuschusst.
Modul 2 – Mitarbeiterqualifizierung: Es bestehen neue Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes und IT-Sicherheit und es sind neue digitale sowie agile Arbeitsmethoden notwendig. Der Staat unterstützt Apotheken finanziell dabei, dass ihre Mitarbeiter diese digitalen Basiskompetenzen erwerben.
Die Digitalisierung in der Apotheke beginnt mit digitalen Kundenakten und hört bei der digitalen Abrechnung mit dem Rechenzentrum nicht auf. Weitere zukunftsweisende Digitalisierungsprojekte sind u. a. die Einführung von Beratungsgesprächen per Online-Sprechstunden, die Online-Terminvereinbarung für persönliche Vieraugengespräche oder die Integration eines Onlineshops nebst Marketingaktivitäten in die täglichen Apothekenabläufe:
Module zur Terminvereinbarung, z. B. für COVID-19-Tests, zur Messung von Blutdruck, Blutzucker, Körperfett oder Cholesterin lassen sich oft auf der eigenen Homepage einbinden oder es besteht die Möglichkeit, die Apotheke auf der Plattform eines Drittanbieters zu listen.
Um eine Videosprechstunde einzuführen, z. B. für die ausführliche Beratung zu den Themen Arzneimittel, Reiseimpfung, Reiseapotheke, Zuzahlungsbefreiung, Pflegehilfsmittel und Inkontinenzprodukte brauchen Sie zusätzliche Technik: einen Videodienstanbieter sowie Hardware (PC, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher). Generell ist – auch durch die Coronakrise – die Bereitschaft in der Bevölkerung gestiegen, über den digitalen Weg Leistungen zu beanspruchen. Das bietet Apotheken neue Umsatzquellen.
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Der Zuschuss beläuft sich für Anträge ab dem 01.07.2021 auf bis zu 40 Prozent der Investitionskosten und kann in drei Schritten um 5, 10 oder 20 Prozent auf höchstens 60 Prozent erhöht werden, sofern die folgenden Aspekte erfüllt sind:
Kooperation innerhalb eines Netzwerks, beispielsweise zur Entwicklung von unternehmensübergreifenden IT-Lösungen (+ 5 Prozent)
Investitionen in den Datenschutz und die IT-Sicherheit in der Apotheke (+ 5 Prozent)
Investitionen in strukturschwachen Regionen gemäß geltender Fördergebietskulisse (+10 Prozent)
Der Zuschuss beträgt maximal 50.000 Euro für eine einzelne Apotheke, bei unternehmensübergreifenden Kooperationen kann jeder Projektpartner bis zu 100.000 Euro erhalten. Die Mindestfördersumme in Modul 1 sowie bei Inanspruchnahme beider Module liegt bei 17.000 Euro. Bei einer Förderquote von 40 Prozent wäre das eine Mindestinvestition von 42.500 Euro. Bei einer Förderquote von 60 Prozent beliefe sich die Mindestinvestitionssumme auf rund 28.340 Euro. Wenn Sie ausschließlich Modul 2 beanspruchen, beträgt die Mindestfördersumme 3.000 Euro. Das entspricht bei einer Förderquote von 40 Prozent einer Investition von mindestens 7.500 Euro, bei 60 Prozent Förderquote wären es 5.000 Euro.
Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital. Es sind u. a. Unternehmensdaten, ein Digitalisierungsplan – um sicherzustellen, dass Ihr geplantes Investitionsvorhaben gefördert wird –, ein Finanzierungsplan und eine Aufstellung der Kosten, die Ihr Vorhaben beinhaltet, einzureichen. Finden sich Positionen im Antrag, die nicht förderfähige Kosten enthalten, kann dies förderschädlich sein. Ausgeschlossen sind Kosten für Investitionen in Standardsoftware und -hardware, die Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, eine Ersatzbeschaffung oder die Anschaffung zusätzlicher Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl, die initiale IT-Grundausstattung und anderes mehr. Ist Ihr Vorhaben förderfähig, müssen Sie später einen detaillierten Verwendungsnachweis einreichen, aus dem hervorgeht, ob Sie im Rahmen der Richtlinien investiert haben. Denn den Zuschuss erhalten Sie erst nach Abschluss des Vorhabens, nachdem Ihr Verwendungsnachweis geprüft und freigegeben wurde. Sie müssen für die Finanzierung somit in
Vorleistung gehen.
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell mehrere Wochen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Erhalt der Bewilligung starten. Deshalb ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig. Die Vergabe der Gelder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Sie können aber online prüfen, wie viele Bewerber es gibt und wie hoch die Zuschlagschancen sind.