Firmenwagen für Mitarbeiter der Apotheke: So lukrativ ist er wirklich!

Guten Mitarbeitern und leitenden Angestellten wird als Gehaltsbestandteil immer öfter ein Firmenwagen gestellt. Da die steuerlichen Regelungen bei derartigen Vorteilen vielfältig sind, bedarf es einer genauen Abwägung und Berechnung der Vor- und Nachteile. Micro zeigt anhand eines Musterfalls, wie lukrativ der Firmenwagen tatsächlich ist.

Gehaltserhöhung oder Firmenwagen?

Einem unverheirateten, konfessions- und kinderlosen angestellten Apotheker (künftig „Mitarbeiter“) mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro soll eine Gehaltserhöhung gewährt werden. Gemeinsam wird mit dem Arbeitgeber (Apotheker) überlegt, ob das Gehalt pauschal angepasst oder ein Firmenwagen gestellt werden soll. Zuzahlungen des Mitarbeiters für die Firmenwagennutzung sollen nicht erfolgen. Der Mitarbeiter darf den Firmenwagen privat und für Fahrten zur Apotheke verwenden. Der Apotheker trägt sämtliche Kosten des Pkws. Für den Firmenwagen wurden folgende Eckdaten ermittelt:

Eckdaten des Firmenwagens
Bruttolistenneupreis inklusive Sonderausstattung40.00€
Tatsächlicher Kaufpreis brutto35.70€
Laufende jährliche Kosten brutto (Reparaturen, Treibstoff etc.)4.17€
Laufende Kosten für Versicherungen und Steuern750€
Jährliche Fahrleistung ca.20.000 km
Einfache Entfernung Wohnung ‒ Apotheke10 km

Firmenwagenbesteuerung beim Mitarbeiter

Der Mitarbeiter hat den Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. §6 Abs.1 Nr.4 S.2E StG mit der Ein-Prozent-Methode zu versteuern. Danach wird der monatliche Bruttolohn pauschal um 1 Prozent des Bruttolistenneupreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung erhöht, was der Besteuerung und den Sozialversicherungen unterliegt. Mit diesem Zuschlag werden die Privatfahrten des Mitarbeiters abgedeckt: Bruttolistenneupreis 40.000 Euro × 1 Prozent × 12 Monate = 4.800 Euro.

Da der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke genutzt werden kann, ist für die- se Fahrten nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG ein Zuschlag von 0,03 Prozent des Bruttolistenneupreises für jeden Ent- fernungskilometer zwischen Wohnung und Apotheke pro Monat anzusetzen: Bruttolistenneupreis 40.000 Euro × 0,03 Prozent × 10 km × 12 Monate = 1.440 Euro

Im Saldo hat der Mitarbeiter neben seinem Bruttojahreslohn von 50.000 Euro die jährlichen Sachbezüge von 6.240 Euro zu versteuern (4.800 + 1.440 Euro). Sein Nettolohn sinkt durch die hierauf anfallenden Sozialversicherungen und Steuern um jährlich 3.233 Euro. Im Gegenzug erhält er den Pkw zur vollständigen privaten Nutzung unentgeltlich gestellt. Der Mitarbeiter „be- zahlt“ für die jährliche private Firmenwagennutzung inklusive Fahrten zur Apotheke lediglich 3.233 Euro und erhält im Gegenzug rechnerisch pro Jahr einen Vorteil von 10.865 Euro (bei einer unterstellten Nutzungsdauer des Firmenwagens von sechs Jahren):

Rechnerischer jährlicher Vorteil
Rechnerischer Wert Pkw-Wertverlust (35.700 € ÷ 6 Jahre)5.95€
Laufende Kosten für Treibstoff, Reparaturen etc.4.17€
Laufende Kosten für Steuern, Versicherungen750€
10.87€

PRAXISTIPP

Die pauschale Ein-Prozent-Methode und der Zuschlag von 0,03 Prozent bei Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke sind nicht zwangsläufig anzuwenden. Führt der Mitarbeiter ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, kann dieses als Grundlage für die Besteuerung angesetzt werden (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG). Ein Fahrtenbuch empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die private Nutzung des Firmenwagens im Verhältnis zu den beruflich gefahrenen Kilometern gering ist.


Der Firmenwagen beim Apotheker als Arbeitgeber

Der Firmenwagen und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten sind betrieblich veranlasst und beim Apotheker als Betriebsausgabe abzugsfähig. Maßgebend sind die Nettokosten, da ein Vorsteuerabzug besteht. Der Firmenwagen ist entsprechend der amtlichen AfA-Tabellen über einen Zeitraum von sechs Jahren abzuschreiben. Die jährlich als Betriebsausgabe abzugsfähigen Gesamtkosten für den Apotheker ermitteln sich wie folgt:

Jährlich als Betriebsausgabe
abzugsfähige Gesamtkosten5.00€
Laufende jährliche Kosten für Treibstoff etc. (4.165 ÷ 1,19)3.50€
Laufende jährliche Kosten für Versicherungen und Steuern750€
9.25€

Zudem sind auf den bereits ermittelten Nutzungsvorteil beim Mitarbeiter i. H. v. 6.240 Euro die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen aufzuschlagen. Diese betragen rund 1.248 Euro jährlich (20 Prozent), sind allein vom Arbeitgeber zu bezahlen und erhöhen seine Kosten entsprechend.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Der Apotheker ist als Unternehmer berechtigt, aus Eingangsrechnungen den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Dies gilt auch für den Firmenwagen inklusive Nebenkosten, selbst dann, wenn dieser durch den Mitarbeiter ausschließlich privat genutzt wird.

Vorsteuerabzug des Apothekers auf Sicht von sechs Jahren
Vorsteuerabzug Anschaffungskosten (35.700 € × 19/119)5.70€
Vorsteuerabzug laufende Kosten (4.165 € × 19/119 × 6 Jahre)3.99€
9.69€

Im Gegenzug unterliegt die Überlassung des Firmenwagens an den Mitarbeiter für private Zwecke der Umsatzsteuer.

Vom Apotheker an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer
zu zahlende Umsatzsteuer4.80€
Lohnsteuerlicher Wert für Fahrten Wohnung ‒ Apotheke1.44€
Summe6.24€
Davon 19/119 als Umsatzsteuer × 6 Jahre5.98€

Dem Apotheker bleibt ein effektiver Vorteil von 3.714 Euro. Bezogen auf ein einzelnes Jahr erhält er einen Vorsteuerüberschuss von 619 Euro.

Effektive Belastung Apotheker und Nettovorteil Mitarbeiter
Im Saldo ergeben sich beim Apotheker für die Firmenwagenüberlassung jährliche Belastungen i. H. v. 9.879 Euro. Beim Mitarbeiter liegt ein reeller jährlicher Nettovorteil von 7.632 Euro vor:

Vom Apotheker an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer

Vom Apotheker an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer
Arbeitgeber
Jährliche Kfz-Kosten9.25€
zzgl. Sozialversicherung AG-Anteile1.25€
abzgl. 1/6 Vorsteuerüberschuss619€
Effektive Belastung Arbeitgeber9.88€
Mitarbeiter
Nutzungsvorteil Firmenwagen10.87€
abzgl. Steuern/Sozialversicherung Mitarbeiter3.23€
Nettovorteil Mitarbeiter7.63€

Vergleich zur normalen Gehaltserhöhung

Alternativ könnte der Apotheker auch eine normale Gehaltserhöhung gewähren. Sollen beim Mitarbeiter jedoch ebenfalls 7.632 Euro netto ankommen, kostet den Apotheker diese Gehaltserhöhung rund 17.363 Euro: Bruttogehaltserhöhung von 15.236 Euro + 2.127 Euro Sozialversicherung Arbeitgeberanteile (wegen der Beitragsbemessungsgrenzen weniger als 20 Prozent).

Fazit

Effektiv müsste der Apotheker bei einer normalen Gehaltserhöhung rund 7.484 Euro mehr bezahlen. Da lohnt sich doch der Firmenwagen?!

 
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